Pilotenlizenzen

26 April 2025

Piloten des Vereins müssen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Jeder Pilot des Vereins (persönliche Drohne oder vom Verein geliehene Drohne) muss mindestens die europäische A1/A3-Lizenz besitzen. Informationen zum Erwerb der Lizenzen findest du im folgenden Abschnitt.

Drohnen-Gesetzgebung in Belgien

https://mobilit.belgium.be/fr/aviation/voler-en/drones-uas/categorie-open

  • Mavic 2 PRO/Zoom/Enterprise = nur A3, da ohne Kategorie/CE-Kennzeichnung
  • Mavic 3T / Matrice 4T = A3 oder A2, da C2-Kennzeichnung (nach Update und Anbringen der Etiketten)

Informationen zum Erwerb von Pilotenlizenzen

Verfahren zur Erlangung der CE-Kennzeichnung DJI Mavic 3 / Matrice M30

Betreibernummer

Du musst dich zwingend als „UAS-Betreiber“ bei der DGTA über ein Online-Portal registrieren, bevor du deine Operationen beginnst. Nach Abschluss des Registrierungsverfahrens erhältst du eine UAS-Betreiber-Registrierungsnummer, die du auf allen von dir verwendeten UAS anbringen musst.
Du musst dich nicht registrieren, wenn du ein UAS verwendest, das weniger als 250 g wiegt und nicht mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet ist, der persönliche Daten erfassen kann.
Dein UAS selbst muss nicht registriert werden.
Mit deiner Registrierungsnummer kannst du in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union fliegen.

https://drones.mobilit.fgov.be/login

Fachexperten innerhalb des Vereins

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